Pressemitteilung
„Die Zusammenarbeit von Arbeitgeber*innen und Betriebsrat regelt seit fast 70 Jahren das Betriebsverfassungsgesetz. In dieser Zeit haben sich Anforderungen und Bedingungen dieser Zusammenarbeit verändert – nicht nur zum Guten. Immer weniger Betriebe haben überhaupt einen Betriebsrat. Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind lediglich 41 Prozent der westdeutschen und 36 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat tätig. Wer einen Betriebsrat gründen will, gerät immer häufiger in Konflikt mit dem Arbeitgeber. Gleichzeitig wird betriebliche Weiterbildung immer wichtiger. Das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz soll das Betriebsverfassungsgesetz besser nach diesen Anforderungen ausrichten.“ so Kai Doering stellvertretender Chefredakteur im Onlinemagazin „Vorwärts“.
Erst vor wenigen Tagen hat das Bundeskabinett ebendiesen Entwurf für das Betriebsräte-Modernisierungsgesetz beschlossen. Damit ist ein neuer Grundstein zur Förderung von Gründungen, Wahlen und der Arbeit von Betriebsräten gelegt. Zeitgleich wird eine Anpassung des Sprecherausschussgesetzes, der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und des Kündigungsschutzgesetzes vorgesehen.
Vor allem der verbesserte Schutz für bis zu 6 Wahlinitiator*innen, gerade im Vorfeld von Wahlen, ist dringend notwendig. „Diese Maßnahme wird hoffentlich Beschäftigte in Betrieben ohne Betriebsrat anspornen, Betriebsratswahlen einzuleiten.“ sagt Nico Becher, Vorstandmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD Wiesbaden.
Unterstützt wird dies auch durch die Aussage von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Dieser hatte erklärt: „Wir wollen, dass es wieder mehr Betriebsräte in Deutschland gibt.“
Die im Zuge der Coronakrise befristet eingeführte, provisorische Möglichkeit, Betriebsratssitzungen ganz oder teilweise virtuell abzuhalten, wird fester Bestandteil des Betriebsverfassungsgesetzes werden. „Ein deutlicher Schritt in Richtung Mitbestimmung 4.0.“ , betont Christian Kato, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Wiesbaden.
Im Hinblick auf die Einbindung des Betriebsrats beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Unternehmen legt der beschlossene Gesetzentwurf fest, dass die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik für den Betriebsrat als erforderlich gilt. Außerdem wird klargestellt, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen auch dann gelten, wenn der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) im Unternehmen vorgesehen ist. Es soll sichergestellt werden, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl auch dann Anwendung finden, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von KI erstellt werden.
Zur Stärkung der Rechte des Betriebsrats bei der Qualifizierung sieht der Regierungsentwurf vor, das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte bei der Berufsbildung auszubauen und bei Uneinigkeit über Maßnahmen der Berufsbildung die Einschaltung der Einigungsstelle zur Vermittlung zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Förderung mobiler Arbeit und zum Schutz der Arbeitnehmer*innen bei Wahrnehmung von Homeoffice soll in § 87 Absatz 1 Nr. 14 BetrVG ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit eingeführt werden.
Und auch für die Wahl zur Jugend-und Auszubildendenvertretung gibt es Neuerungen. Zukünftig kommt es für das aktive und passive Wahlrecht nur noch auf den Status als Auszubildender an. Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren wird gestrichen. Damit wird nun endlich der Lebensrealität Rechnung getragen. „Auszubildende werden im Schnitt älter, ihre besonderen betrieblichen Interessen, die sie über die Jugend- und Auszubildendenvertretung einbringen können, besteht aber unabhängig von ihrem Alter.“, so Christian Kato.
Das Gesetz muss nun noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Es lässt zu hoffen, dass dieser Prozess nicht zu viel Zeit in Anspruch nimmt. „Die Neuregelungen werden dringend vor Ort benötigt.“, untermauern Nico Becher und Christian Kato.
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Foto Christian Kato | (c) Angelika Aschenbach
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